Wenn Das Wohnzimmer Renoviert Wird: Wandfarbe, Boden, Decke

Z Mazovia

Beginnen Sie mit der Decke. Alte Risse und Unebenheiten sollten Sie zuerst mit Spachtelmasse ausgleichen und schleifen. Bei stark saugenden Untergründen empfiehlt sich eine Grundierung, sonst zieht die Farbe ungleichmäßig ein. Verwenden Sie für die Decke einen Farbroller mit Teleskopstange, um auch ohne Leiter an schwer erreichbare Stellen zu kommen. Achten Sie darauf, die Farbe gleichmäßig in einer Richtung aufzutragen und nicht zu dick. Ein häufiger Fehler ist, zu viel Farbe auf einmal aufzunehmen, was zu Tropfen und Läufern führt.

Der Bodenbelag wird nach den Wänden verlegt. Laminat und Vinyl sind beliebt, weil sie unempfindlich und leicht zu verlegen sind. Bei Parkett oder Dielen müssen Sie auf die richtige Dehnungsfuge achten, damit sich das Holz bei Temperaturschwankungen ausdehnen kann, ohne sich zu wellen. Legen Sie eine Trittschalldämmung aus, die auch Feuchtigkeit abhält. Bei Fliesen sollten Sie die Fugen sauber und gleichmäßig ausarbeiten. Ein häufiger Fehler ist, den Boden zu verlegen, bevor die Wände vollständig getrocknet sind, was zu Feuchtigkeitsschäden führen kann. Prüfen Sie daher die Trocknungszeiten der Farben.

Ein kritischer Punkt ist die Entlüftung. Gerade bei Biomüll entstehen Gerüche, wenn der Behälter dicht schließt. Bohren Sie keine Löcher in die Schrankseiten, sondern wählen Sie Behälter mit Aktivkohlefilter im Deckel. Die Filter müssen Sie etwa alle sechs Monate wechseln – notieren Sie sich den Termin am besten im Kalender, sonst vergessen Sie es schnell. Alternativ hilft ein Streifen Zeitungspapier am Boden des Bio-Eimers, das Feuchtigkeit bindet und die Geruchsbildung reduziert.

Bei den Normen geht es nicht nur um die Türbreite von mindestens 80 Zentimetern, sondern auch um Bewegungsflächen vor Sanitärobjekten. Vor der Toilette benötigen Sie eine Fläche von 120 x 120 Zentimetern, vor dem Waschbecken ebenfalls. Diese Maße sind nicht verhandelbar, wenn Sie eine Zertifizierung nach DIN 18040 anstreben. Im Altbau können Sie diese Flächen oft schaffen, indem Sie die Tür in die Badewannennische schlagen lassen oder ein Waschbecken mit Unterputz-Siphon verwenden, das weniger Tiefe beansprucht. Ein weiterer häufiger Fehler ist die Montage von Haltegriffen an falscher Stelle: Sie müssen exakt im Winkel von 45 Grad angebracht werden, damit sie beim Transfer vom Rollstuhl zur Toilette wirklich helfen.

Die Kosten für eine Sanierung lassen sich nur schwer pauschal beziffern, da sie stark von der Bausubstanz abhängen. Entscheidend sind die Vorarbeiten: das Entkernen der alten Fliesen, das Entfernen der Putzschichten und das Freilegen der Leitungen. Ein häufiger Fehler ist es, den alten Putz nur teilweise zu entfernen und dann den neuen Estrich direkt darauf aufzutragen – das führt zu Rissen und Abplatzungen. Besser ist es, den gesamten Wandaufbau bis zum Mauerwerk freizulegen, um eine neue, ebene Oberfläche zu schaffen. Diese Mehrarbeit mag zunächst teuer erscheinen, spart aber später Nacharbeiten und vermeidet böse Überraschungen bei der Abdichtung.

Die Eigentümerversammlung muss nicht nur die Sanierung beschließen, sondern auch die Finanzierung regeln. Fehlt die Rücklage, kann eine Sonderumlage erhoben werden – auch das bedarf eines Beschlusses. Ein Klassiker unter den Konflikten: Einzelne Eigentümer verweigern die Zustimmung, weil sie die Arbeiten für unnötig halten. Hier hilft es, vor der Versammlung eine detaillierte Aufstellung über den Zustand und die Dringlichkeit vorzulegen. Lassen Sie sich von einem Sachverständigen beraten, wenn die Schäden nicht offensichtlich sind – das schafft Argumente für die Abstimmung.

Das Treppenhaus gilt als das Aushängeschild jeder Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Kommt es dort zu Schäden, etwa durch feuchte Schuhe, umgestoßene Kinderwagen oder einen defekten Handlauf, stellt sich schnell die Frage nach der Haftung. Grundsätzlich ist die Gemeinschaft für die Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zuständig, also auch für Treppenhaus und Flure. Das bedeutet: Entscheidungen über Reparaturen oder eine Sanierung trifft die Eigentümerversammlung mit einfacher Mehrheit, sofern die Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht. Wer eigenmächtig handelt, etwa ohne Beschluss einen neuen Bodenbelag verlegt, riskiert, dass die Kosten nicht erstattet werden.

Denken Sie auch an die Beleuchtung: Die Decke sollte nicht zu dunkel sein, und Wände wirken in warmem Licht anders als in kaltem. Streichen Sie bei Tageslicht, um Farbstiche zu vermeiden. Wenn Sie sich für eine kräftige Wandfarbe entscheiden, testen Sie sie zunächst auf einer kleinen Fläche – unter künstlichem Licht sieht sie oft anders aus. Achten Sie auch auf die Raumhöhe: Dunkle Decken lassen den Raum niedriger wirken, helle Böden vergrößern optisch.

Bei einem Sturz im Treppenhaus kann die Haftung schnell teuer werden. Verantwortlich ist die WEG als Gesamtheit der Eigentümer – nicht einzelne Personen, es sei denn, jemand hat seine Verkehrssicherungspflicht grob verletzt. Typische Fehler: lose Teppichkanten, defekte Beleuchtung oder eine unzureichende Rutschfestigkeit bei Nässe. Um Haftungsrisiken zu minimieren, sollten Eigentümer auf regelmäßige Sichtprüfungen achten und Mängel umgehend dem Verwalter melden. Dokumentieren Sie Schäden mit Fotos und Datum – das erleichtert spätere Nachweise.